Thermische Sanierung Unternehmen

Unter Sanierung versteht man die Wiederherstellung oder Modernisierung einzelner Gebäudeteile oder eines gesamten Bauwerks, um Schäden zu beseitigen sowie den Wohnstandard zu erhöhen. Als zusätzliches Plus erhält oder erhöht den Wert der Bausubstanz.

Für Sanierungsprojekte gibt es auch im gewerblichen Bereich, wie beispielsweise von Hotels, diverse Förderungen, über die man sich gut informieren sollte.

Grundsätzlich gilt, dass für alle Gebäude, die nicht für Wohnzwecke genutzt werden – egal ob Hotel, Gewerbebetrieb oder Pensionen- mit mehr als 10 Betten- ein Antrag auf Förderung bei der Kommunal Public Consulting eingereicht werden kann.

Es wird unter folgenden 2 Varianten unterschieden:

Thermische Gebäudesanierung – Einzelmaßnahme

Gefördert werden hierbei unter anderem der Fensteraustausch, die Dämmung der Obersten Geschossdecke und des Daches mit einem U-Wert von maximal 0,18W/m²K.

Der geforderte U-Wert gilt ab einer Mindeststärke des Dämmmaterials von 20 cm als eingehalten.

Es wird kein Energieausweis benötigt und der Antrag kann im nachhinein gestellt werden.

Die Berechnung der Förderung erfolgt mittels Pauschalsatz abhängig von der Art der beantragten Maßnahme und der Größe der sanierten Fläche. Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben.

Hier finden Sie mehr Infos zur Thermischen Gebäudesanierung – Einzelmaßnahmen und weitere Infos zur Berechnung im Informationsblatt Förderungsberechnung!

Thermische Gebäudesanierung – Umfassende Sanierung

Gefördert werden hierbei unter anderem die Dämmung der Außenwände, obersten Geschossdecke, unterste Geschossdecke sowie des erdanliegenden Fußbodens.

Zusätzlich werden auch Kosten für Planung (z.B. Energieausweis), Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten als förderungsfähige Kosten anerkannt. Hier ist ein Energieausweis notwendig und der Antrag muss vorher gestellt werden.

Die Förderungshöhe steht in Relation zur Sanierungsqualität. Diese ist vorausgesetzt, wenn

  1. die Anforderungen für den Heizwärmebedarf gemäß Richtlinie 6 des Österreichischen Instituts für Baurecht (OIB-Richtlinie 6, Stand 2015) unterschritten wird oder
  2. sich der Heizwärmebedarf gegenüber dem Bestand um mindestens 50% reduziert

1. Folgende Anforderungen muss der Heizwärmebedarf (HWB Ref,RK) sowie der Gesamt-Energieeffizienzfaktor (fGEE) unterschreiten

Zahlenwerte, die zur Berechnung erforderlich sind, finden Sie im Energieausweis für Ihr Gebäude nach Sanierung

2. Sanierungsvorhaben, die eine signifikante Reduktion des Heizenergiebedarfs gegenüber dem unsanierten Zustand aufweisen, werden gefördert

Weiters bestehen folgende Zuschlagsmöglichkeiten

Checkliste – erforderliche Unterlagen für eine Antragsstellung

Beachten Sie, dass für den Online-Antrag, ihre Dokumente und Unterlagen in elektronischer Form benötigen.

Über diese Bundesförderung hinaus besteht noch die Möglichkeit auf zusätzliche Förderungen durch die Länder. Nützliche Anlaufstellen sind diesbezüglich die Wirtschaftskammer und natürlich die jeweilige Förderstelle des Landes.

Nachfolgend finden Sie noch beispielhaft Informationen für die Länder…

 

ACHTUNG: Bitte beachten Sie die jeweiligen Antragsfristen!