Nein, nicht ausnahmslos alle – aber deutlich mehr, als in der Praxis gedämmt wird. In Österreich regelt die ÖNORM H 5155 die Anforderungen, ergänzt durch die OIB-Richtlinie 6. In Deutschland gelten §§ 69–70 GEG mit Anlage 8.
Dämmpflichtig sind grundsätzlich:
- Heizungsvor- und -rücklaufleitungen
- Warmwasser- und Zirkulationsleitungen
- Kaltwasserleitungen (wegen Tauwasser, nicht wegen Energieverlust)
- Kälte- und Kühlwasserleitungen sowie Change-Over-Leitungen
- Luftleitungen der Haustechnik
Die ÖNORM H 5155 gilt dabei für Leitungen innerhalb und außerhalb von Gebäuden sowie im Erdreich, nicht jedoch für Fernwärmeleitungen.
Die praktisch relevante Frage lautet daher selten „dämmen oder nicht“, sondern „mit welcher Dicke“.



