Umweltzeichen & Co – Siegel & Auszeichnungen
Maximale Energieeffizienz, Umweltschutz und Kostenersparnis steht bei uns großgeschrieben.
Steinbacher trägt das vom zuständigen österreichischen Bundesministerium ausgestellte Umweltzertifikat. Zusätzlich ist Steinbacher seit 1997 nach ISO 9001 (Qualitätsmanagement) und seit 2013 nach ISO 50001 (Energiemanagement) zertifiziert.
Nach erfolgreicher Prüfung dürfen folgende Produkte das Österreichische Umweltzeichen tragen: steinodur® PSN steinodur® SHD 500 Fundamentplattendämmung; steinodur® UKD und UKD plus Umkehrdachplatte; steinodur® WDO-E Warmdach-Dämmplatte.
Ja. EPS-Dämmstoffe für den Bau benötigen eine CE-Kennzeichnung, sofern sie unter eine harmonisierte europäische Produktnorm wie EN 13163 fallen. Zusätzlich muss eine Leistungserklärung vorliegen, in der die wesentlichen Produkteigenschaften des Dämmstoffs angegeben sind.
Ja. Für EPS-Dämmstoffe sind Umweltproduktdeklarationen (EPDs) verfügbar. Sie liefern geprüfte Ökobilanzdaten – etwa zu CO₂-Emissionen, Energieeinsatz und Ressourcenverbrauch – und können für Gebäudezertifizierungen wie QNG, DGNB, ÖGNI oder BNB herangezogen werden. Diese finden Sie hier zu den jeweiligen Produkten bzw. Produktkategorien zum Herunterladen:
SVHCs sind besonders besorgniserregende Stoffe gemäß REACH-Verordnung. Dazu zählen unter anderem krebserzeugende, erbgutverändernde, fortpflanzungsgefährdende, langlebige, bioakkumulierbare oder hormonell wirksame Stoffe. Unsere Dämmstoffe enthalten keine SVHCs oberhalb der deklarationspflichtigen Grenze von 0,1 Masse-%. Dies wird durch geeignete Produktnachweise dokumentiert.
Unsere EPS-Dämmstoffe enthalten keine zulassungspflichtigen Stoffe nach REACH Anhang XIV in deklarationspflichtigen Mengen. Dazu zählen insbesondere HBCD/HBCDD, relevante Phthalate sowie CMR-, PBT-, vPvB- und hormonell wirksame Stoffe. Die Dämmstoffe sind zudem HBCD-frei sowie FCKW- und HFCKW-frei und erfüllen die geltenden Anforderungen hinsichtlich REACH, SVHC und POP-Stoffen. Die entsprechenden Nachweise sind in den jeweiligen Nachhaltigkeitsdatenblätter zu finden.
Die RoHS-Richtlinie legt folgende Grenzwerte fest: Blei, Quecksilber und sechswertiges Chrom jeweils max. 0,1 Gewichts-%, Cadmium max. 0,01 Gewichts-%. Die Werte beziehen sich auf das homogene Material, nicht auf das Gesamtprodukt. Unsere Dämmstoffe unterschreiten diese relevanten Grenzwerte.
Diese Produkte sind im Sinne der REACH-Verordnung „Erzeugnisse“ und nicht „Stoffe“ oder „Gemische“. Für Erzeugnisse besteht grundsätzlich keine Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblatts (SDB) gemäß Art. 31 REACH. Relevante produktbezogene Informationen und Nachweise stellen wir projektbezogen zur Verfügung.
Das AgBB-Schema bewertet die Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) aus Bauprodukten für den Innenraum. Bewertet werden unter anderem TVOC, TSVOC, kanzerogene Stoffe, nicht bewertbare VOC sowie der R-Wert nach 28 Tagen. Steinbacher-Produkte erfüllen die Anforderungen des AgBB-Schemas, sofern dies durch produktspezifische Prüfberichte oder geeignete Nachweise bestätigt ist. Die entsprechenden Informationen sind in den jeweiligen Nachhaltigkeitsdatenblätter zu finden.
Für EPS-Produkte ist im QNG vor allem das Thema HBCD relevant – alle unsere steinopor®-, steinokust®- und steinodur®-Produkte sind HBCD-frei. Darüber hinaus enthalten unsere EPS-Dämmstoffe keine SVHC-Stoffe gemäß REACH-Kandidatenliste oberhalb der deklarationspflichtigen Grenze von 0,1 Masse-%. Dies wird durch geeignete Produktnachweise dokumentiert.
Kunstschaum-Dämmstoffe müssen im BNB vor allem schadstoffarm und nachweisbar dokumentiert sein. Relevant sind insbesondere: keine HBCD/HBCDD-haltigen Flammschutzmittel; keine ozonschädlichen oder stark klimaschädlichen halogenierten Treibmittel; keine REACH-SVHC-, POP-, CMR-, PBT- oder vPvB-Stoffe oberhalb der zulässigen Grenzwerte sowie die Einhaltung relevanter Stoffgrenzwerte, etwa für Schwermetalle. Geeignete Nachweise sind z. B. Herstellererklärungen, Nachhaltigkeitsdatenblätter, Produktdatenblätter, EPDs oder Umweltzeichen. Die konkreten Anforderungen hängen vom jeweils gültigen BNB-Steckbrief ab.
Kunstschaum-Dämmstoffe müssen laut DGNB/ÖGNI-Kriterienmatrix ohne halogenierte Treibmittel hergestellt sein. Unsere Dämmstoffe werden nicht mit FCKW, HFCKW oder HFKW geschäumt.
Wir können zu Verfügbarkeiten oder Lieferzeiten pauschal keine Auskünfte geben. Bitte wenden Sie sich mit einer Anfrage oder Ihrer Auftragsnummer an unser Kunden- und Auftragsmanagement. Die Ansprechpartner finden Sie hier.
Maximale Energieeffizienz, Umweltschutz und Kostenersparnis steht bei uns großgeschrieben.
Unsere Überzeugung: Die beste Energie ist jene, die man gar nicht verbraucht!