Unsere EPS-Dämmstoffe enthalten keine zulassungspflichtigen Stoffe nach REACH Anhang XIV in deklarationspflichtigen Mengen. Die Dämmstoffe sind zudem HBCD-frei sowie FCKW- und HFCKW-frei und erfüllen die geltenden Anforderungen hinsichtlich REACH, SVHC und POP-Stoffen.
Nachweise & Konformität
SVHCs sind besonders besorgniserregende Stoffe gemäß REACH-Verordnung. Dazu zählen unter anderem krebserzeugende, erbgutverändernde, fortpflanzungsgefährdende, langlebige, bioakkumulierbare oder hormonell wirksame Stoffe. Unsere Dämmstoffe enthalten keine SVHCs oberhalb der deklarationspflichtigen Grenze von 0,1 Masse-%. Dies wird durch geeignete Produktnachweise dokumentiert.
Steinbacher trägt das vom zuständigen österreichischen Bundesministerium ausgestellte Umweltzertifikat. Zusätzlich ist Steinbacher seit 1997 nach ISO 9001 (Qualitätsmanagement) und seit 2013 nach ISO 50001 (Energiemanagement) zertifiziert.
Nach erfolgreicher Prüfung dürfen folgende Produkte das Österreichische Umweltzeichen tragen: steinodur PSN, steinodur SHD 500 Fundamentplattendämmung, steinodur UKD und UKD plus Umkehrdachplatte, steinodur WDO-E Warmdach-Dämmplatte sowie steinopor EPS-F plus UZ
Kunstschaum-Dämmstoffe müssen im BNB vor allem schadstoffarm und nachweisbar dokumentiert sein. Relevant sind insbesondere: keine HBCD/HBCDD-haltigen Flammschutzmittel, keine ozonschädlichen oder stark klimaschädlichen halogenierten Treibmittel, keine REACH-SVHC-, POP-, CMR-, PBT- oder vPvB-Stoffe oberhalb der zulässigen Grenzwerte sowie die Einhaltung relevanter Stoffgrenzwerte etwa für Schwermetalle.
Ja. Für EPS-Dämmstoffe sind Umweltproduktdeklarationen (EPDs) verfügbar. Sie liefern geprüfte Ökobilanzdaten zu CO2-Emissionen, Energieeinsatz und Ressourcenverbrauch und können für Gebäudezertifizierungen wie QNG, DGNB, ÖGNI oder BNB herangezogen werden.
Ja. EPS-Dämmstoffe für den Bau benötigen eine CE-Kennzeichnung, sofern sie unter eine harmonisierte europäische Produktnorm wie EN 13163 fallen. Zusätzlich muss eine Leistungserklärung vorliegen, in der die wesentlichen Produkteigenschaften des Dämmstoffs angegeben sind.
Für EPS-Produkte ist im QNG vor allem das Thema HBCD relevant. Alle unsere steinopor-, steinokust- und steinodur-Produkte sind HBCD-frei. Darüber hinaus enthalten unsere EPS-Dämmstoffe keine SVHC-Stoffe gemäß REACH-Kandidatenliste oberhalb der deklarationspflichtigen Grenze von 0,1 Masse-%.
Diese Produkte sind im Sinne der REACH-Verordnung Erzeugnisse und nicht Stoffe oder Gemische. Für Erzeugnisse besteht grundsätzlich keine Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblatts (SDB) gemäß Art. 31 REACH. Relevante produktbezogene Informationen und Nachweise stellen wir projektbezogen zur Verfügung.
Die RoHS-Richtlinie legt folgende Grenzwerte fest: Blei, Quecksilber und sechswertiges Chrom jeweils max. 0,1 Gewichts-%, Cadmium max. 0,01 Gewichts-%. Die Werte beziehen sich auf das homogene Material, nicht auf das Gesamtprodukt. Unsere Dämmstoffe unterschreiten diese relevanten Grenzwerte.
Das AgBB-Schema bewertet die Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) aus Bauprodukten für den Innenraum. Bewertet werden unter anderem TVOC, TSVOC, kanzerogene Stoffe, nicht bewertbare VOC sowie der R-Wert nach 28 Tagen. Steinbacher-Produkte erfüllen die Anforderungen des AgBB-Schemas, sofern dies durch produktspezifische Prüfberichte bestätigt ist.



