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Wer sich aktuell auf der Suche nach einer Miet- bzw. Eigentumswohnung oder einem Einfamilienhaus befindet und bei der medialen Vorauswahl nach einem Hinweis auf die Energieeffizienz des Objektes sucht, der sucht die sprichwörtliche Stecknadel im Heuhaufen. Das verwundert, denn gemäß EAVG besteht seit 1.1.2009 bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Immobilien die Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises.
Die Güteschutzgemeinschaft Polystyrol-Hartschaum (GPH) hat einige der bekanntesten Immobilienplattformen im Internet sowie Angebote namhafter Immobilienmakler und die traditionellen Immobilien-Anzeigen in Tageszeitungen, Wochen- und Monatsmagazinen nach Hinweisen auf vorhandene Energieausweise durchforstet und daraus interessante Erkenntnisse gewonnen.
Die Suche nach dem Kriterium „Energieausweis bzw. Energiekennzahl“ wird bei den meisten Immo-Plattformen schon allein dadurch erschwert, dass es dieses Suchkriterium zumeist gar nicht gibt. Lediglich eine namhafte Suchplattform weist Energieausweis (ja/nein) neben Kaufpreis, Wohnfläche, Zimmeranzahl, etc. dezidiert aus. Ernüchternd fiel hier die Auswertung (Stichtag 1.9.2010) von knapp 30.000 Objekten aus ganz Österreich aus. Bei Häusern, die in Wien zur Vermietung anstanden, wurde lediglich bei einem von 267 auf das Vorhandensein eines Energieausweises hingewiesen. Bei Mietwohnungen war die Erfolgsquote nur minimal höher, hier wurden in Wien 1 % mit Energieausweis angeboten, in den Bundesländern kommt man im Durchschnitt auf 3 %. Etwas besser ist die Situation bei Eigentumswohnungen. In Wien liegt der Anteil bei 4 %, in den Bundesländern bei durchschnittlich 5 %. Die meisten Energieausweise gibt es zwar für zum Verkauf stehende Einfamilienhäuser, trotzdem wird in Wien nur für jedes dreizehnte und in den Bundesländern nur für jedes siebzehnte Objekt einer vorgelegt.
Als wäre Energieeffizienz kein Thema
Nicht weniger interessant ist die Lektüre beigestellter Exposés. Während ein Großteil der Immobilienmakler sich ausschließlich auf die bildhafte Beschreibung von Lage, Architektur und Optik konzentrieren und mit keiner Zeile auf die Energieeffizienz eingehen, findet man bei Immobilien-Tochtergesellschaften im Banken- und Sparkassensektor zumeist den lapidaren Hinweis, „dass ein Energieausweis gem. EAVG vom Verkäufer/Vermieter/Verpächter nach Aufklärung über die generelle Vorlagepflicht ab 1.1.2009 noch nicht vorgelegt wurde. Im Falle der Nichtvorlage gelte zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart.“ Bei Immobilien-Kleinanzeigen in Tageszeitungen sucht man den Begriff „Energieausweis“ ebenso vergeblich, wie in Wochen- und Monatsmagazinen.
„Offensichtlich sind die aktuellen Energiepreise noch immer viel zu niedrig, denn warum sonst sind Begriffe wie Energieausweis und Energiekennzahl in der Immobilien-Branche – trotz der gesetzlichen Verpflichtung – weder in der Auslobung, noch in Detailbeschreibungen so gut wie nicht existent. Und die Moral von der Geschicht’: Zahnlose Papiertiger beißen nicht,“ so Dr. Clemens Demacsek, Geschäftsführer der GPH Güteschutzgemeinschaft Polystyrol-Hartschaum zum Status Quo der Erhebung. |